Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Schnellcheck
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Miran Bauservice (im Folgenden „Miran“) und der natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden „Kunde“), die die Leistung „Schnellcheck“ über die Website von Miran in Anspruch nimmt.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB).
Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Miran stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Ein fehlender Widerspruch stellt keine Zustimmung dar.
2. Leistungsbeschreibung: Schnellcheck
Der „Schnellcheck“ ist eine unverbindliche Ersteinschätzung durch Miran, basierend auf den vom Kunden bereitgestellten Angaben, ob ein Bau- oder Sanierungsvorhaben grundsätzlich für eine Zusammenarbeit mit Miran geeignet ist.
Das Ergebnis ist nicht bindend und stellt keine Zusage oder Verpflichtung zur Durchführung eines Bauvorhabens dar. Auch bei positiver Einschätzung besteht kein Anspruch auf konkrete Planungs- oder Bauleistungen durch Miran.
3. Zustandekommen des Rechtsverhältnisses
Mit der Eingabe der Kundendaten in das Webformular gibt der Kunde ein Angebot zur Durchführung des Schnellchecks ab.
Ein Vertragsverhältnis entsteht erst, wenn Miran dieses Angebot ausdrücklich annimmt, z. B. durch Übermittlung der Schnellcheck-Auswertung per E-Mail.
Ein Anspruch auf Durchführung des Schnellchecks besteht nicht. Der Kunde ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Daten und bestätigt, zur Eingabe berechtigt zu sein.
4. Kosten
Die Durchführung des Schnellchecks ist für den Kunden kostenfrei.
5. Weitere Angebote
Im Anschluss an eine positive Ersteinschätzung kann Miran dem Kunden unverbindlich weiterführende Leistungen oder Angebote unterbreiten.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Miran Bauservice, 57299 Burbach, sofern nicht anders vereinbart.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Siegen.
Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
7. Streitbeilegung
Miran Bauservice ist freiwillig bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständige Stelle:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Website: https://www.universalschlichtungsstelle.de
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Kommission ist erreichbar unter:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Die E-Mail-Adresse von Miran für die Online-Streitbeilegung lautet:
bauservice.miran@outlook.de
